14 März, 2006
Post von der "BG Bau"
Heute haben wir Post von der "BG Bau", der "Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft", bekommen.
Jeder Bauherr, der für sein Bauvorhaben private Hilfe aus dem Verwandten- oder Freundeskreis in Anspruch nimmt, ist verpflichtet, die Art der Arbeit und die Anzahl der geleisteten Stunden jedes einzelnen Helfers an die "BG Bau" zu melden, unabhängig davon ob die Hilfe unentgeltlich erfolgt (ausgenommen sind Bauherr und Bauherrin selbst, sowie Mitarbeiter beauftragter Firmen).
Jeder Helfer ist hierdurch gesetzlich unfallversichert, falls es während der Bauarbeiten zu einem Schadensfall kommt.
Nicht vergessen: Der Bauherr muss innerhalb einer Woche nach Baubeginn das Formblatt "Mitteilung über die Ausführung von Bauarbeiten" an die BG Bau übersenden.
Nicht vergessen: Das Formblatt "Eigenbaunachweis" unmittelbar nach dem angegebenen Einsendetermin an die BG Bau augefüllt zurücksenden.
Jeder Bauherr, der für sein Bauvorhaben private Hilfe aus dem Verwandten- oder Freundeskreis in Anspruch nimmt, ist verpflichtet, die Art der Arbeit und die Anzahl der geleisteten Stunden jedes einzelnen Helfers an die "BG Bau" zu melden, unabhängig davon ob die Hilfe unentgeltlich erfolgt (ausgenommen sind Bauherr und Bauherrin selbst, sowie Mitarbeiter beauftragter Firmen).
Jeder Helfer ist hierdurch gesetzlich unfallversichert, falls es während der Bauarbeiten zu einem Schadensfall kommt.
Nicht vergessen: Der Bauherr muss innerhalb einer Woche nach Baubeginn das Formblatt "Mitteilung über die Ausführung von Bauarbeiten" an die BG Bau übersenden.
Nicht vergessen: Das Formblatt "Eigenbaunachweis" unmittelbar nach dem angegebenen Einsendetermin an die BG Bau augefüllt zurücksenden.